Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Angebote
und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an
Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Für
alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als
vereinbart. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in
Höhe der ortsüblichen Käufer- und Verkäuferprovision. Eine Tätigkeit
auch für den anderen Teil ist gestattet.
§ 2
Die in
unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten
Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner
möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung
für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht
übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf und
-vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
§ 3
Der
Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen
abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte
wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein Objekt des von uns
nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und
soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang in einem ersten
Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der
Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und
umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der
Zwangsversteigerung.
§ 4
Der Anspruch auf Provision
bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund
auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag
aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder
aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw.
nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist
derjenige Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat , zum
Schadenersatz verpflichtet. Die Provision wird fällig am Tage des
Vertragsabschlusses. Die Provision ist in den Preisen unserer Angebote
nicht enthalten. Falls nicht anders vereinbart oder im Angebot nicht
gesondert erwähnt, gilt die folgende gesetzliche Maklergebühr. Die
Provision wird ggf. auch auf die im Notarvertrag aufgeführten
Einrichtungsgegenstände fällig.
§ 5
Die übliche Maklerprovision beträgt:
a) Bebauter Grundbesitz
4,0 % zzgl. 19 % MwSt.
b) Eigentumswohnungen
4,0 % zzgl. 19 % MwSt.
c) Unbebauter Grundbesitz
4,0 % zzgl. 19 % MwSt.
d) Geschäftsobjekte: bei Geschäften jeder Art
4,0 % zzgl. 19 % MwSt.
e) Vermietung/Verpachtung von Wohnräumen :
zwei Monatsnettokaltmieten/pachten zzgl. 19 % MwSt.
f) Vermietung/Verpachtung von Geschäftsräumen und Grundstücken:
nach Vereinbarung zzgl. 19 % MwSt.
Die Provisionsberechnung für Nachweis oder Vermittlung erfolgt aufgrund der im Angebot festgelegten Höhe.
§ 6
Der
Auftraggeber kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt
bereits gekannt zu haben, wenn er dem Makler dies innerhalb von 4 Tagen
nach Zugang des Angebotes schriftlich mitteilt und dem Makler
gleichzeitig bekannt gibt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt
hat, andernfalls gilt der Nachweis des Objektes als von uns erfolgt.
§ 7
Im
Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ist es dem zweiten
Makler untersagt, die übermittelten Objekt- und/oder Kundendaten auf
Datenträgern zu speichern oder sonst in irgendeiner Form langfristig
festzuhalten. Spätestens nach der Beendigung eines
Gemeinschaftsgeschäftes sind alle Kunden- und/oder objektrelevanten
Daten und/oder Aufzeichnungen zu vernichten.
§ 8
Diese
Bedingungen gelten auch für mündliche Angebote; sie erlangen nur dann
Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
§ 9
Allgemeine Hinweise zu unserem Internetauftritt und Impressum nach § 6 und § 7 Teledienstgesetz
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Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Maklers oder der Sitz seiner Zweigstelle.